Häufige Fragen

Wann kann ich mich für eine außerklinische Geburt entscheiden?

Wenn ihre Schwangerschaft ohne größere Probleme verläuft und sie eine normale Geburt erwarten. Das betrifft auch Schwangere über 40 Jahre sowie Erstgebärende.

Warum rät mein Gynäkologe/in von einer außerklinischen Geburt ab?

Ihr Arzt/Ärztin möchte ihnen die sicherste Lösung für Mutter und Kind vorschlagen. Da die außerklinische Geburt in Deutschland noch selten stattfindet, haben Ärzte kaum Erfahrung damit. Während der Ausbildung lernen sie die Geburtshilfe nur im Rahmen der Klinik und dort oft als medizinisches Ereignis kennen. Manchmal basieren die Sorgen der Mediziner aber auch auf veralteten Vorstellungen, die durch aktuelle Studien widerlegt werden.
Eine außerklinische Geburt heutzutage lässt sich nicht mehr mit einer Geburt von vor 50 Jahren vergleichen. Die Hebammen haben eine bessere Ausbildung und verfügen über geburtshilfliche Medikamente und Instrumente.

Und wenn etwas schief geht…?

Komplikationen sind zum Glück äußerst selten. Dennoch ist es verständlich, dass Sie sich sicher sein wollen, auch im Notfall bestens versorgt zu werden. Zur Geburt wird die Hebamme die in der Geburtshilfe üblichen Medikamente und Infusionen bereithalten, um beispielsweise unerwartete Blutungen behandeln zu können. Die Hebamme kann jederzeit den Kontakt zum nächstliegenden Krankenhaus und Rettungsdienst herstellen und somit schnelle notwendige Hilfsmaßnahmen einleiten.

Wer übernimmt die Kosten?

Für alle Hebammenleistungen gibt es feste Gebührensätze. Seit dem 1. April 2007 gehören dazu auch die Betriebskostenpauschalen von Geburtshäusern. Einige private Krankenkassen zahlen für Hausgeburten sogar eine Prämie. Fragen Sie nach! Die Rufbereitschaft der Hebammen, in Höhe von 860 Euro (Stand 16.01.2023), wird privat in Rechnung gestellt. Einige Krankenkassen übernehmen mittlerweile schon einen großen Anteil der RB Pauschale. Die BKK Securvita hat es bereits  in ihrem Gebührenkatalog verankert.

Ausschlußkriterien für eine außerklinische Geburt

Ausschlußkriterien für eine außerklinische Geburt bei uns sind z.B.

  • Insulinpflichtiger Diabetes
  • BMI über 35
  • Zustand nach zwei Sectiones
  • Zwillingsgeburten (und mehr;)
  • Beckenendlage des Kindes